Vorvertragliche Informationen für außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge und für Fernabsatzverträge zum Gewinnsparen

Das Gewinnsparen ist eine Lotterie des VR Gewinnsparvereins Bayern eV. Gewinnsparlose erhält der Teilnehmer bei seiner Kreditgenossenschaft. Für die Teilnahme ist ein Spar- oder vergleichbares Konto zur Geldanlage erforderlich. Das Konto zur Geldanlage muss nicht bei der Kreditgenossenschaft geführt werden, von der die Gewinnsparlose erworben wurden. Informationen zum Gewinnsparen erhält der Teilnehmer nachstehend. Sollte der Teilnehmer zum Zwecke des Gewinnsparens ein Konto zur Geldanlage neu eröffnen, erhält er Informationen hierzu von der kontoführenden Bank.


Name und Adresse des Gewinnsparvereins:
VR Gewinnsparverein Bayern eV, eingetragen im Vereinsregister beim Amtsgericht München VR 4972, Am Reitfeld 7, 93161 Sinzing.

Hauptgeschäftstätigkeit, Aufsichtsbehörde:
Gegenstand des Unternehmens ist der Lotteriebetrieb in der Form des Gewinnsparens. Lotterieaufsichtsbehörde ist die Regierung der Oberpfalz, Emmeramsplatz 8, 93047 Regensburg.

Gesetzlich Vertretungsberechtigte:
Der Vorstand: Franz Hofmann, Günther Mayer, Markus Eichenseer, Christian Homeier, Regina Wenninger, Andreas Schlick.

Wesentliche Merkmale des Gewinnsparens, Zustandekommen des Vertrages, Gesamtpreis der Finanzdienst­leistung, Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und Erfüllung:
Der Vertrag kommt zustande zwischen dem Teilnehmer und dem VR Gewinnsparverein Bayern eV mit Annahme der Teilnahmeerklärung durch die Kreditgenossenschaft und der Bezahlung des Gewinnsparloses. Der Gesamtlospreis beträgt 5 Euro und teilt sich auf in den Spielbeitrag von 1 Euro und den Sparbeitrag von 4 Euro je Los. Die Anzahl der Lose je Teilnehmer ist auf 1000 beschränkt. Der Teilnehmer kann der Kreditgenossenschaft ein SEPA-Lastschriftmandat zur Einziehung des Gesamtlospreises von einem Zahlungsverkehrskonto erteilen. Das Zahlungsverkehrskonto muss nicht bei dieser Kreditgenossenschaft geführt werden. Im Fall einer Zahlung mittels SEPA-Lastschriftmandat erwirbt der Teilnehmer regelmäßig Gewinnsparlose in vereinbarter Anzahl, pro Monat aber mindestens ein Gewinnsparlos.

Der Sparbeitrag verbleibt bis zum Ende des Kalenderjahres, in dem das Gewinnsparlos erworben wurde, bei der Kreditgenossenschaft. Diese verzinst den Sparbeitrag und führt die Zinsen dem Spielkapital zu. Am Ende des Jahres, in dem das Gewinnsparlos erworben wurde, führt die Kreditgenossenschaft den Sparbeitrag dem vom Teilnehmer bestimmten Konto zur Geldanlage zu.

Den Spielbeitrag führt die Kreditgenossenschaft unmittelbar dem Spielkapital zu.

Einzelheiten zur Verwendung des Gesamtlospreises ergeben sich aus den beigefügten Teilnahmeregeln, dort insbesondere aus den §§ 3, 6 und 16. Zur Bildung des Spielkapitals vergleiche § 7 der beigefügten Teilnahmeregeln.

Das Spielkapital wird gemäß § 7 der beigefügten Teilnahmeregeln nach Abzug der Reinerträge (25 %), der Lotteriesteuer (16,67 %) und einem angemessenen Anteil für Sachmittel und Personalaufwendungen an die Teilnehmer in Form der Gewinne im Rahmen der zwölf Monatsauslosungen ausgeschüttet. Spitzenbeträge werden bei Sonderverlosungen berücksichtigt. Zur Bekanntgabe der Gewinnnummern vgl. § 12, zur Auszahlung der Gewinne vgl. § 13 und zur Behandlung von Mehrfachgewinnen vgl. § 14 der beigefügten Teilnahmeregeln.

Es gelten die beiliegenden Teilnahmeregeln des VR Gewinnsparverein Bayern eV

Hinweis auf zusätzliche anfallende Steuern oder Kosten:
Für den Gewinnsparvertrag fallen neben dem Preis für die Gewinnsparlose keine Kosten an. Abhängig von dem für die Auszahlung des Sparbeitrages gewählten Konto zur Geldanlage können Kosten entstehen, über die die kontoführende Bank informiert. Zinserträge unterliegen der Einkommensteuer.

Gültigkeitsdauer der Informationen, Sprache, anwendbares Recht:
Diese Information gilt bis auf weiteres und steht nur in deutscher Sprache zur Verfügung. Maßgebliche Sprache für dieses Vertragsverhältnis und die Kommunikation mit dem Teilnehmer während der Laufzeit des Vertrages ist Deutsch. Für den Vertragsabschluss und die gesamte Geschäftsverbindung zwischen dem Teilnehmer und dem VR Gewinnsparverein Bayern eV gilt deutsches Recht. Es gibt keine vertragliche Gerichtsstandsklausel.

Mindestlaufzeit des Vertrages und Kündigungsbedingungen:
Der Teilnehmer nimmt je Gewinnsparlos an einer Auslosung teil. Ein SEPA-Lastschriftmandat zum regelmäßigen Erwerb von Gewinnsparlosen läuft auf unbestimmte Zeit und endet mit dem Widerruf des SEPA-Lastschriftauftrages gegenüber der Kreditgenossenschaft. Die Laufzeit und die Beendigung des Kontos zur Geldanlage richten sich nach den Vereinbarungen zwischen Teilnehmer und der kontoführenden Stelle.

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