Spielrelevante Informationen

1. Kosten der Teilnahme
Der Teilnehmer entrichtet je Gewinnsparlos einen Losbeitrag von 1,00 € pro Monat und Los.

2. Anzahl der Gewinne
Die Anzahl der Gewinne richtet sich nach der Anzahl der teilnehmenden Lose der Monatsziehung. Den aktuellen Gewinnplan finden Sie hier.

3. Veröffentlichung von Gewinnen
Die Gewinne werden jeweils einen Tag nach der Ziehung hier auf der Internetseite veröffentlicht.

4. Ausschüttungsquote
Von dem durch die Teilnehmer entrichteten Losbeitrag werden pro Auslosung mind. 55% in Form von Geld- und Sachgewinnen ausgeschüttet.

5. Gewinn- und Verlustwahrscheinlichkeiten
Der Verlust je Monat und Los ist auf die Höhe des Losbeitrages (1,00 €) begrenzt.
Die Verlustwahrscheinlichkeit liegt je Monat und Los bei 20%.
Die Gewinnwahrscheinlichkeiten auf einen unserer Geld- oder Sachhauptgewinne finden Sie hier.

6. Annahmeschluss und Ziehungstermine
Der Annahmeschluss für die jeweilige Auslosung ist immer der letzte Arbeitstag im Monat. Die Ziehungstermine werden im Internet veröffentlicht. Die Ziehungstermine finden Sie hier.

7. Auslosung und Spielkapital
Zur Auslosung kommt das jeweils vorhandene Spielkapital. Dieses wird gebildet aus den Spielbeiträgen der Teilnehmer, das ist ein Euro je Los, zuzüglich der von den Kreditgenossenschaften abzuführenden Zinsen gemäß §6 der Teilnahmeregeln des VR Gewinnsparverein Bayern eV, abzüglich 16 2/3 % Lotteriesteuer, 25% Reinertrag sowie Aufwendungen für Sachmittel und Personal in angemessener Höhe kommen in Abzug.
Jeden Monat finden öffentliche Auslosungen unter Aufsicht eines Notars statt. Die Auslosung erfolgt zu den jeweiligen Ziehungsterminen (Eine Übersicht finden Sie hier) mittels einer zertifizierten, elektronischen Zufallssoftware.

8. Auszahlung der Gewinne
Die Auszahlung der Gewinne erfolgt durch Gutschrift auf dem jeweiligen Kundenkonto in Vertretung des Gewinnsparvereins durch die Kreditgenossenschaft. Sachpreisgewinne werden ausschließlich an den Losinhaber (das ist der Beitragszahler siehe §1 der Teilnahmeregeln) übergeben. Eine Barabgeltung von Sachpreisgewinnen ist ausgeschlossen.

9. Vereinsregisternummer
VR 4972 Amtsgericht München

10. Beschwerdestelle
Beschwerden können formlos an den VR Gewinnsparverein Bayern eV eingereicht werden.

11. Suchtprävention
Hilfe und Beratung zum Thema Suchtprävention finden Sie hier.

12. Genehmigungsbehörde und Datum der ausgestellten Erlaubnis
Die Spielgenehmigung für das Gewinnsparen des VR Gewinnsparverein Bayern eV wird erteilt von der zuständigen Erlaubnisbehörde:
Regierung der Oberpfalz
Sachgebiet 10 – Sicherheit und Ordnung
Emmeramsplatz 8
93047 Regensburg
Tel.: 0941/5680-218
Fax: 0941/5680-217

Datum der aktuell gültigen Spielerlaubnis: 02.12.2021

 

 

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